Die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung gehören steuerlich gesehen zu den sonstigen Vorsorgeaufwendungen. Nach dem Bürgerentlastungsgesetz zur Krankenversicherung aus dem Jahr 2010, sind die Beiträge zur privaten Krankenversicherung als Sonderausgaben „fast“ komplett abziehbar. Bis zum Jahr 2010 war man Weiterlesen