Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.

§823 BGB

Der Haftpflichtversicherer hat nun die Aufgabe, Ihnen die Haftung abzunehmen und dies geschieht in drei Schritten:

  1. Prüfung, ob und in welcher Höhe eine Verpflichtung zum Schadenersatz besteht

  2. Wiedergutmachung des Schadens in Geld, wenn der Anspruch begründet ist

  3. Abwehr von unberechtigten Schadenersatzansprüchen
             Kommt es hieraus zum Rechtsstreit mit dem Geschädigten, führt der Versicherer sogar den Prozess und trägt die Kosten

Die Haftungsrisiken sind hierbei vielfältig, wie z.B.:

  • Haftung für den Erfüllungsgehilfen nach §278 BGB
  • Haftung für den Verrichtungsgehilfen nach §283 BGB
  • Haftung für fehlerhafte Produkte nach dem ProdHaftG
  • Haftung als Grundstücks- bzw. Gebäudebesitzer nach §836 u. 837 BGB
  • Verschuldenshaftung nach §823 BGB

Gerne können Sie mit uns zusammen die spezifische Absicherung ihres Betriebes und Geschäftsfeldes beleuchten – oder Ihre aktuelle Police auf zeitgemäße Vollständigkeit überprüfen lassen.

Im folgenden ein Vergleich einiger Versicherungsunternehmen zur Betriebshaftpflichtabsicherung eines Malerbetriebes: